„Die Medizin der Zukunft, wird die Medizin der Frequenzen sein."  - Albert Einstein                        


Über uns

Herzfrequenz ist eine Praxis für Naturheilkunde und alternative Medizin, deren Ziel die Förderung der Gesundheit, die natürliche Heilung und die Steigerung des Wohlbefindens ist.    

Unsere Therapien zielen darauf ab, durch frühzeitiges Erkennen von individuellen Belastungen notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um Störungen zu beseitigen und das natürliche Gleichgewicht wieder herzustellen.

Unser Schwerpunkt liegt auf der frequenzbasierten Mikrostromtherapie.                                               

Als Mittel zur Diagnosestellung nutzen wir unter anderem die Dunkelfeld Blutdiagnostik.


                    Therapie mit frequenzbasiertem Mikrostrom

                                                                             Unsere Körperzellen bestehen aus Atomen, die   sich in konstanter Bewegung bzw. Schwingung   befinden.                                                             Jedes Gewebe hat eine charakteristische   Schwingungsfrequenz.                                         Die Mikrostromtherapie nutzt diese   Frequenzen, um die Selbstheilungskräfte zu   aktivieren und verschiedene   Gesundheitsprobleme zu mildern.


                                       Dunkelfeld Blutdiagnostik

                                                                            Durch die spezielle Art der Belichtung im Dunkelfeldmikroskop ergibt sich ein höherer Kontrast.                                                    Dadurch sind feinste Strukturen im Blutstropfen sichtbar, die unter einem gewöhnlichen Mikroskop nicht zu erkennen wären. Abwehrgeschehen, Belastungen mit bestimmten Mikroorganismen, oxidativer Stress und weitere Störungen lassen sich frühzeitig erkennen und können somit schneller therapiert werden.

 



Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf  Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung,

Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).

Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes –vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.