Dunkelfeldblutdiagnostik

Auf diesem Foto sieht man die sogenannte Geldrollenbildung der roten Blutkörperchen ( Erythrozyten )

Die Dunkelfeldblutdiagnostik ist eine Methode zur mikroskopischen Untersuchung von Blut mittels eines Dunkelfeldmikroskops. Dieses Mikroskop benutzt ein spezielles Beleuchtungsverfahren, welches besonders kleine Strukturen sichtbar macht.

Krankheits-Geschehen und Belastungen sind erkennbar, welche bei herkömmlichen Labor Untersuchungen nicht untersucht oder nicht gesehen werden.                                      

Dazu reicht bereits ein Tropfen Blut aus dem Finger.

Zusammen mit Ihrer Heilpraktikerin betrachten Sie sofort Ihre Blutprobe unter dem Dunkelfeldmikroskop.                                Sie bekommen eine ausführliche Erklärung des vorliegenden Blutbildes und, falls nötig, entsprechende Therapievorschläge.

Ein Foto Ihres Blutbildes bekommen Sie im Anschluss per E-Mail oder per Post zugeschickt.

Bestimmte Medikamente können Das Blutbild verändern. Bitte informieren Sie Ihre Heilpraktikerin über die Art der Medikamente, welche Sie einnehmen.

              Erythrozyten 1000 fache Vergrößerung                                                               Blutbild 400 fache Vergrößerung


Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf  Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung,

Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).

Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes –vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.